Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Kein Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds für Homöopathen

Neues VwGH-Urteil: Die Homöopathie gilt als ärztliche Leistung.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Homöopathie zählt als ärztliche Tätigkeit

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die Homöopathie als ärztliche Tätigkeit. In diesem Fall wollte ein als Homöopath tätiger Arzt aus dem Wohlfahrtsfonds austreten, da seiner Meinung nach seine Tätigkeit nicht als ärztliche Tätigkeit zu bezeichnen sei.

Laut dem VwGH ist die Homöopathie eine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung. Diese erfordert gewisse Kenntnisse, die im Medizinstudium erworben werden. Das Ausüben der Homöopathie ist daher Ärzten vorbehalten. Ein Austritt ist für den Homöopathen daher nicht möglich.

Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds

Die Behörde teilte dem Arzt mit, dass die einzige Möglichkeit, aus dem Wohlfahrtsfonds auszutreten, die wäre, auf die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zu verzichten. In diesem Fall müsste er die Ordination abmelden. In weiterer Folge könnte er einen Gewerbeschein als Lebens- und Sozialberater oder für eine ähnliche Tätigkeit beantragen. Als Homöopath wäre er in diesem Fall aber nicht mehr tätig.

Steuerliche Behandlung der Beiträge in und aus dem Wohlfahrtsfonds

Eingezahlte Beiträge

In den Wohlfahrtsfonds eingezahlte Beiträge sind steuerlich voll absetzbar. Das heißt, sie reduzieren die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Bei angestellten Ärzten werden die Wohlfahrtsfondsbeiträge meist monatlich abgezogen. Der Abzug der Fondsbeiträge erfolgt vom Bruttogehalt. Dadurch verringert sich die Lohnsteuer. Auch bei selbständigen Ärzten sind die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung steuerlich voll absetzbar.

Erhaltene Leistungen

Grundsätzlich sind erhaltene Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds steuerpflichtig. Davon ausgenommen sind z.B:

  • Notstandsunterstützungen
  • Kostenerstattungsbeiträge, die aufgrund von eingebrachten Rechnungen in tatsächlicher Höhe bezahlt werden
  • Wochengeld

Stand: 11. Mai 2011

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.