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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2011/2012

Mögliche Steuersparpotentiale bis 31.12. noch nutzen.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um ihre Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotentiale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.

Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist.

Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.

Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2011, die am 15.1.2012 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2011 als bezahlt.

Gewinnfreibetrag

2011 können wie im Vorjahr Ärzte einen Gewinnfreibetrag von 13 % geltend machen. Der Gewinnfreibetrag ist zweistufig. Zum einen gibt es den Grundfreibetrag bis zu einer Gewinnhöhe von € 30.000,00. Bis zu dieser Grenze können 13 % vom Gewinn steuerfrei gelassen werden.

Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Diese Investitionen müssen eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Auch bestimmte Wertpapiere zählen dazu, wenn sie mindestens vier Jahre dem Unternehmen gewidmet werden. Jedoch kann der Freibetrag in Summe nur € 100.000,00 betragen.

Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2012 ohnehin geplant ist.

Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen

Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden.

Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2011, steht eine Halbjahres-AfA zu.

Ertragsteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Ordinationsmitarbeiter

Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei aber um von Mitarbeitern empfangene Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Als Sachzuwendungen werden von der Finanzverwaltung aber auch Gutscheine oder Geschenkmünzen anerkannt, die nicht in Geld abgelöst werden können. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.

Betriebsveranstaltungen, wie z.B. auch Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006

Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragsstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2006 aus.

NEU ab Veranlagung 2011: Ausdehnung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuung

Alle Betreuungskosten während eines Ferienlagers sind absetzbar. Neu absetzbar sind daher auch die Verpflegungs-, Fahrt- und Unterkunftskosten sowie das Unterhaltungsangebot. Dies gilt sowohl für Nachhilfekurse (Sprachferien, Computercamps) wie auch für Sportangebote (Fußballtraining, Segelkurs).

Stand: 10. November 2011

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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