Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Welche Rechnungsangaben verlangt der EuGH?

Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, ob ein Vorsteuerabzug zulässig ist, wenn die dem Vorsteuerabzug zugrunde liegende Rechnung nicht allen Formerfordernissen der innerstaatlichen Rechtsvorschrift entspricht.

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen nämlich, dass in der Rechnung unter anderem Angaben zu Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen, und das Datum, an dem die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht bzw. abgeschlossen wird, enthalten sind.

Das portugiesische Unternehmen Barlis hatte den Mehrwertsteuerbetrag aus vier Rechnungen über juristische Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei als Vorsteuer abgezogen. In den Rechnungen war jedoch hinsichtlich Datum der Leistungserbringung z. B. nur von: „Honorare für bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“ die Rede. Die portugiesische Finanz wies den Vorsteuerabzug aufgrund einer unzureichenden Beschreibung in der Rechnung als unberechtigt ab.

Obwohl Barlis in Folge eine genauere Beschreibung der streitgegenständlichen juristischen Dienstleistungen vorlegte, blieb die Finanz bei ihrer Beurteilung. Ein Beifügen von Unterlagen mit den fehlenden Angaben könne nicht mangelhafte Rechnungen heilen, da es sich nicht um gleichwertige Dokumente handle. In anderen Fällen hatte der EuGH jedoch entschieden, dass das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt. Ergo dürfe die Finanz den Vorsteuerabzug nicht alleine deshalb verweigern, weil eine Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfülle, sie aber über sämtliche Daten verfügt, die für die Prüfung der materiellen Voraussetzungen für dieses Recht nötig sind.

Fazit: Laut Europäischem Gerichtshof zählt nicht nur die Rechnung, sondern es müssen auch die vom Steuerpflichtigen zusätzlich beigebrachten Informationen überprüft werden.

Stand: 29. Mai 2017

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.