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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Empfehlung eines bestimmten Optikers durch den Augenarzt

Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort.

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Inhalt

Sachverhalt

Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort. Wenn Patienten den Augenarzt nach einem Optiker gefragt haben, hat der Beklagte nicht die klagende Partei, sondern einen anderen Optiker im Ort empfohlen.

Auch den im Auftrag der klagenden Partei eingesetzten Detektiv verwies der Facharzt – „auf die Frage, zu welchem Optiker er am besten gehen soll“ – an einen anderen Optiker. Beweggrund des Arztes war jedoch laut seiner Aussage lediglich das Patientenwohl und kein besonderer Nutzen.

Entscheidung OGH

Grundsätzlich soll durch das ärztliche Werbeverbot die Entscheidungsfreiheit des Patienten gesichert sein.

Es besteht kein Anlass, jede vom Patienten gewünschte Auskunft als standeswidrig anzusehen. Die Grenze zur jedenfalls unzulässigen „Werbung“ wird erst bei einem „ungefragten“ Empfehlen bestimmter Betriebe oder bei sachfremden Motiven, wie beispielsweise finanziellem Nutzen, überschritten sein.

Der Arzt handelte daher im Interesse der Patienten und nicht zu seinem eigenen Vorteil.

Zudem stellte der OGH klar, dass der Augenfacharzt nicht zur Gleichbehandlung aller im Ort ansässigen Optiker verpflichtet war.

Stand: 27. Februar 2017

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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