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Qualitative Steuerberatung in Graz

Können Aufzahlungen für Sonderklasse im Krankenhaus als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein?

Üblicherweise sind Aufzahlungen eines Patienten für die Sonderklasse im Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung.

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Inhalt

Üblicherweise sind Aufzahlungen eines Patienten für die Sonderklasse im Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung. In einer aktuellen Wartung der Lohnsteuerrichtlinien ist nun aber laut Rechtsansicht des Finanzministeriums die Aufzahlung für die Sonderklasse dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn triftige medizinische Gründe vorliegen. Der triftige Grund muss durch die Ärztin oder durch den Arzt bestätigt werden.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Stasique - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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