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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Tipp: Kostenlose Pensionsversicherung bei der Pflege naher Angehöriger

Pensionsanspruch und Versicherungszeiten auch während der Pflege sichern.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Wird die Pflege eines nahen Angehörigen in der Familie übernommen, so nimmt dies in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch. Dies führt mitunter dazu, dass während der Pflege eine berufliche Tätigkeit nicht bzw. nicht mehr in vollem Ausmaß ausgeübt werden kann. Um zu verhindern, dass sich die Pflege nachteilig auf die spätere Pension auswirkt, können sich pflegende Angehörige freiwillig und kostenlos pensionsversichern. Dadurch wird gewährleistet, dass auch während der Pflege Versicherungszeiten und Pensionsansprüche (Gutschriften am Pensionskonto) erworben werden. Im Rahmen der kostenlosen Pensionsversicherung sind sowohl eine Weiterversicherung (gänzliche Einstellung der Erwerbstätigkeit) als auch eine Selbstversicherung (mit weiterer Erwerbstätigkeit) möglich.

Wer gilt als naher Angehöriger?

  • Ehegatte oder Ehegattin
  • Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind: z. B. Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Cousinen und Cousins
  • Wahl-, Stief- und Pflegekinder
  • Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
  • Lebensgefährtin oder Lebensgefährte
  • Eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner

Voraussetzungen

  • Bei der pflegebedürftigen Person handelt es sich um einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige.
  • Die zu pflegende Person hat mindestens Anspruch auf Pflegegeld nach Stufe 3 (im Falle eines beeinträchtigten Kindes Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe).
  • Die Pflege nimmt die gesamte Arbeitskraft oder einen erheblichen Teil (zumindest 14 bzw. 21 Stunden bei beeinträchtigten Kindern) in Anspruch.
  • Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung und der Wohnsitz ist im Inland gegeben.
  • Es werden keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen (nur bei der Variante Weiterversicherung relevant).
  • Es liegen entsprechende Vordienstzeiten vor (nur bei der Variante Weiterversicherung relevant).

Stand: 26. August 2025

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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