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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Arbeitszimmer

In einem aktuellen Urteil hat sich der Verwaltungsgerichtshof zum Thema Notwendigkeit eines Arbeitszimmers geäußert.

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Inhalt

Abzug als Betriebsausgabe

Grundsätzlich gilt im Einkommensteuergesetz, dass die Kosten eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers nicht abzugsfähig sind. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn das Arbeitszimmer unbedingt notwendig ist und es ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Außerdem muss es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden.

Vorsteuerabzug

Um von den Kosten eines Arbeitszimmers einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, sind nur zwei dieser Voraussetzungen erforderlich. Zu prüfen sind hier die Notwendigkeit und die ausschließliche oder nahezu ausschließliche Nutzung. Die Frage nach dem Mittelpunkt der Tätigkeit muss nicht gestellt werden.

Aktuelles VwGH-Urteil

In einem aktuellen Urteil hat sich der Verwaltungsgerichtshof zum Thema Notwendigkeit eines Arbeitszimmers geäußert.

Ein Primar, der neben seiner Tätigkeit im Krankenhaus auch als wissenschaftlicher Schriftsteller tätig ist, wollte für sein Arbeitszimmer einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Der Unabhängige Finanzsenat Linz verneinte den Vorsteuerabzug für dieses Arbeitszimmer. Laut der Meinung des UFS könnte der Primar auch an jedem anderen Ort schreiben. Ein ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienendes Arbeitszimmer sei nicht nötig. Der Verwaltungsgerichtshof sah dies anders. Es dürfe nicht schädlich sein, dass wissenschaftliches Arbeiten auch außerhalb des Arbeitszimmers möglich wäre. Für den Verwaltungsgerichtshof entscheidend ist, ob die Nutzung eines Arbeitszimmers für die betreffende Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist.

Stand: 10. November 2011

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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