Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Medizinproduktabgabe: Wann muss ich als Arzt diese Abgabe entrichten

Verwenden Sie als Arzt medizinische Produkte ausschließlich zur Heilbehandlung und werden die verwendeten Produkte dabei fest mit dem Körper des Patienten verbunden?

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Verwenden Sie als Arzt medizinische Produkte ausschließlich

  • zur Heilbehandlung und
  • werden die verwendeten Produkte dabei fest mit dem Körper des Patienten verbunden?

Dann betreffen Sie die Vorschriften zu dieser Abgabe nicht.

Grundsätzlich gilt, wer medizinische Produkte an einen Letztverbraucher abgibt, hat die Medizinprodukteabgabe zu bezahlen. Ärzte sind davon betroffen, wenn sie medizinische Produkte an ihre Patienten abgeben, wie z.B. lose Zahnspangen, Blutdruckmessgeräte, Kontaktlinsen usw. Das Verkaufen der Produkte ist genauso abgabepflichtig wie das Vermieten.

Wie wird die Abgabe berechnet?

Die einzelnen medizinischen Produkte werden in Klassen eingeteilt. Der Abgabepflichtige muss selbst feststellen, in welche Klasse die abgegebenen Produkte gehören. Zu zahlen ist sie erst, wenn die Umsatzerlöse der abgegebenen medizinischen Produkte die Freigrenzen der jeweiligen Klasse überschreiten. Je nach Klasse liegt die Freigrenze bei € 25.000,00 bis € 40.000,00.

Wird diese Grenze überschritten, so ist jährlich eine pauschale Abgabe zu entrichten. Die Höhe ist abhängig von der Klasse. Sie geht von mindestens € 250,00 bis maximal € 400,00.

Die zur Abgabe Verpflichteten müssen sich selbst einstufen, die pauschalierte Abgabe entrichten und eine Abgabenerklärung ausfüllen.

Was passiert bei Nicht-Abgabe?

Eine Erklärung ist auch einzureichen, wenn medizinische Produkte abgegeben werden, aber die Freigrenzen nicht überschritten werden.

Wird die Abgabenerklärung nicht eingereicht, ist ein Säumniszuschlag von 2 % und eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zu bezahlen.

Stand: 07. November 2012

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.