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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Geänderte Sozialversicherungswerte und Änderungen bei der SV-Anmeldung

Höchstbeitragsgrundlage steigt im Jahr 2026 deutlich.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Österreichische Gesundheitskasse hat jüngst die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt betraglich unverändert.

Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2026

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.930,00
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 231,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 13.860,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 8.085,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich € 97.020,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Anmeldung von Personal

Wird Personal im Unternehmen aufgenommen, so ist dieses durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Ab 1.1.2026 ist im Zuge der Anmeldung auch verpflichtend das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben. Da nach erfolgter Anmeldung der Arbeitgeber auch eine Abschrift der Anmeldung an die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer auszuhändigen hat, wird somit diese bzw. dieser automatisch über die gemeldete Arbeitszeit informiert und kann deren Einhaltung künftig dadurch besser kontrollieren.

Stand: 25. November 2025

Bild: wichayada - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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