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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wie ist die neue Steuerbefreiung für Energieeinspeisung von Photovoltaikanlagen geregelt?

Neue Regelungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022

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Inhalt

Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, die steuerpflichtig sind, sofern der Veranlagungsfreibetrag von € 730,00 überschritten wird. Durch die gestiegenen Energiepreise wären viele private Photovoltaikbesitzer mit der Abgabe von Steuererklärungen konfrontiert.

Durch eine gesetzliche Änderung im Abgabenänderungsgesetz 2022 wurden ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

Die Erläuterungen zur Gesetzesänderung führen dazu unter anderem aus, dass bei Überschreiten der 12.500 kWh eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommt (im Sinne eines Freibetrages). Der Freibetrag bezieht sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Wird eine Anlage von mehreren Personen betrieben, steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: stokkete - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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