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In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Was ändert sich beim Progressionsvorbehalt für Nicht-Ansässige ab der Veranlagung 2023?

Änderung der Einkommensteuerrichtlinien: Progressionsvorbehalt auch für Nicht-Ansässige ab 2023.

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Inhalt

Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, unterliegen hier mit ihrem gesamten Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht. Basierend auf diesem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch werden auch ausländische Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts für Zwecke der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen, wenn Österreich vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Bis dato wurde die österreichische Verwaltungspraxis stets so gelebt, dass der Progressionsvorbehalt nur dann schlagend wird, wenn Österreich vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auch als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Neue Rechtsauslegung ab Veranlagung 2023

Basierend auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurden die Einkommensteuerrichtlinien nun dahingehend geändert, dass der Progressionsvorbehalt ab der Veranlagung 2023 auch bei all jenen Personen schlagend wird, welche zwar in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, jedoch abkommensrechtlich als im Ausland ansässig gelten.

Besonders für Personen, die zwar im Ausland ansässig sind, jedoch auch über einen österreichischen Wohnsitz verfügen, kann dies zu einer deutlichen Steuermehrbelastung in Österreich führen.

Gemäß den Einkommensteuerrichtlinien gilt diese neue Auslegung nicht für jene Personen, die in den Anwendungsbereich der Zweitwohnsitzverordnung fallen und dementsprechend keiner unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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