Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012

Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Alleinverdiener ohne Kinder

Seit 2011 steht Steuerpflichtigen kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu, sofern sie keine Kinder haben, für die sie Familienbeihilfe beziehen. Dies gilt auch weiterhin – es sollen jedoch die folgenden daran anknüpfenden Bestimmungen weiterhin begünstigt sein:

  • Bei den Topfsonderausgaben erhöht sich der Höchstbetrag um € 2.920,00 und
  • bei den außergewöhnlichen Belastungen vermindert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt.

Ab 2012 auch wenn:

  • dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,
  • er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist,
  • er vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und
  • der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich erzielt.

Zu den Topfsonderausgaben zählen beispielsweise Beiträge zu bestimmten Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung, Beiträge zur Errichtung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims.

Eine außergewöhnliche Belastung kann in vielen Fällen nur berücksichtigt werden, wenn der individuelle Selbstbehalt, der vom Einkommen und z.B. von der Anzahl der Kinder abhängt, überschritten wird.

Pensionistenabsetzbetrag

Der Allgemeine Pensionistenabsetzbetrag erhöhte sich 2011 auf € 764,00 pro Jahr, wenn die zu versteuernden Pensionsbezüge € 13.100,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen und der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 2.200,00 jährlich erzielt. Für das Jahr 2012 wurde die Grenze der Pensionseinkünfte erhöht. Sie dürfen € 19.930,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Weitere Änderungen sind im aktuellen Sparpaket geplant, über die wir Sie noch informieren werden.

Stand: 09. Februar 2012

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.