Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind für den Arbeitnehmer steuerfrei?

Richtlinien beschreiben die Möglichkeiten von steuerfreier Gesundheitsvorsorge

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Von der Einkommensteuer befreit sind der geldwerte Vorteil aus

  • der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (beispielsweise Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst) und
  • zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie Impfungen,

die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

Die Lohnsteuerrichtlinien als Rechtsmeinung des Finanzministeriums führen dazu unter anderem Folgendes aus:

  • Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag, liegt steuer-pflichtiger Arbeitslohn vor, da sich diese Befreiungsbestimmung nur auf den Sachbezug bezieht.
  • Zielgerichtet: Angebote haben ein im Vorfeld definiertes Ziel (z. B. Raucherstopp, Gewichtsnormalisierung usw.) zu verfolgen.
  • Wirkungsorientiert: Die Wirksamkeit muss wissenschaftlich belegt sein. Der Anbieter muss zur konkreten Leistungserbringung qualifiziert und berechtigt sein.
  • Die Zuwendungen sind vom Arbeitgeber direkt mit dem qualifizierten Anbieter abzurechnen. Dies ist seit der letzten Wartung der Richtlinien auch der Fall, wenn die Rechnung für eine Maßnahme auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und der Arbeitnehmer lediglich für den Arbeitgeber in Vorlage tritt.

Die Angebote können im Konkreten laut Meinung des Finanzministeriums nur folgende Handlungsfelder umfassen:

  • Ernährung wie Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung oder Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Nicht steuerfrei sind z. B. Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, für Messungen von Stoffwechselparametern, genetische Analysen oder Allergietests, reine Koch- und Backkurse.
  • Bewegung, wie Maßnahmen zur Um-setzung der nationalen Bewegungsempfehlungen und Reduktion von Erkrankungsrisiken. Nicht steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers für Fitnesscenter oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine (z. B. Jahrespauschale, Monatspauschale).
  • Sucht (Raucherentwöhnung): Angebote müssen langfristig auf den Rauchstopp abzielen.
  • Psychische Gesundheit: Angebote müssen darauf abzielen, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen Stresserfahrungen zu vermeiden, indem individuelle Bewältigungskompetenzen gestärkt werden.

Je Handlungsfeld listen die Lohnsteuerrichtlinien auch detailliert auf, welche Berufsgruppen die Maßnahmen durchzuführen haben.

Impfungen sind jedenfalls steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test des Arbeitnehmers, ist dies ebenfalls steuerfrei.

Wenn der Arbeitgeber im weit überwiegend eigenen Interesse Untersuchungs- oder Impfkosten trägt, ist dies kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wie z. B. bei vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Impfungen zur Vermeidung einer Berufskrankheit.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Rumkugel - stock.adobe.com

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.