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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

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Inhalt

In der Vergangenheit gab es im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterschiedliche Beitragsgruppen für Lehrlinge. Im Zuge der Steuerreform wurden diese verschiedenen Beitragsgruppen auf eine reduziert, um Unklarheiten bei der Zuordnung der Lehrverhältnisse zu vermeiden.

Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2016 beginnen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Krankenversicherung

Höhe des neuen Beitragssatzes in Summe: 3,35 % (davon Lehrling: 1,67 %, Dienstgeber: 1,68 %). Bei neuen Lehrverhältnissen ist nun die gesamte Lehrzeit über ein Krankenversicherungsbeitrag zu leisten.

Arbeitslosenversicherung (AlV)

Höhe des Beitragssatzes in Summe: 2,4 % (davon Lehrling und Arbeitgeber: 1,2 %). Auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist die gesamte Lehrzeit über zu entrichten. Es gelten allerdings die allgemeinen Regelungen zum AlV-Beitrag. Bei geringem Einkommen verringert sich der Beitrag bzw. ist keiner zu zahlen. AlV-Beitragssatz des Dienstnehmers bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Werte 2016):

  • bis € 1.311,00: 0 %
  • über € 1.311,00 bis € 1.430,00: 1 %
  • über € 1.430,00: 1,2 %

Pensions- und Unfallversicherungsbeitrag

Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung beträgt 22,8 % für die gesamte Lehrzeit (davon Lehrling: 10,25 % und Dienstgeber 12,55 %). Auch bei neuen Lehrverhältnissen entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für die gesamte Lehrzeit.

Lehrverhältnisse, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben

In diesen Fällen gibt es keine Änderung. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist erst ab dem dritten Lehrjahr zu entrichten. Der Lehrling ist aber trotzdem in den ersten beiden Lehrjahren krankenversichert.

Stand: 29. März 2016

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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