Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

UID–Nummer für Kleinunternehmer

Benötigt ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer für den Einkauf von Waren im EU-Ausland?

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer bis zu einem Umsatz von € 30.000,00, wenn sie nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben. Sie sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. Daher dürfen sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und müssen auch keine an das Finanzamt abführen. Sie haben auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Was ist die UID-Nummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer für Unternehmen. Sie wird hauptsächlich benötigt bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern in anderen EU-Staaten. Bei Rechnungen mit einem Betrag von über € 10.000,00 ist die UID-Nummer aber auch bei Umsätzen im Inland auf der Rechnung anzugeben.

Benötigt ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer für den Einkauf von Waren im EU-Ausland?

Für Kleinunternehmer, die keine UID-Nummer haben, gelten beim Kauf von Waren aus dem EU-Binnenmarkt dieselben Regelungen wie für Private – solange die Erwerbe € 11.000,00 (Erwerbsschwelle) nicht übersteigen. Das heißt, der Lieferant verrechnet den jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Versendungsstaats (wenn der Lieferant die Lieferschwelle nicht überschritten hat, sonst verrechnet er österreichische USt).

Überschreiten die innergemeinschaftlichen Erwerbe des Erwerbers € 11.000,00 (Erwerbsschwelle) sollte eine UID-Nummer beantragt werden. Wenn die UID-Nummer verwendet wird, ist der innergemeinschaftliche Erwerb in Österreich zu versteuern und der Lieferant im anderen EU-Staat darf keine Steuer mehr in Rechnung stellen.

Wird die UID-Nummer verwendet, gilt das als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Der Kleinunternehmer ist mindestens zwei Jahre daran gebunden.

Stand: 29. Jänner 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.