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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Wer ist Kleinunternehmer?

Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohn- oder Geschäftssitz hat und dessen jährliche Nettoumsätze € 30.000,00 nicht übersteigen.

Umsatzsteuerbefreiung

Der Kleinunternehmer ist unecht von der Umsatzsteuer befreit – das heißt, er darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und sich für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen.

Vorsicht: Wird auf einer Rechnung trotzdem eine Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet der Kleinunternehmer aufgrund der Rechnungslegung den Steuerbetrag dem Finanzamt – außer dem Leistungsempfänger wird eine berichtigte Rechnung gesendet.

Es muss auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben werden. Die Umsatzgrenze von € 30.000,00 netto (d. h. bei 20 % USt beträgt die Grenze € 36.000,00 brutto) darf innerhalb von fünf Jahren einmal um maximal 15 % überschritten werden (d. h. bei 20 % USt ist einmal in fünf Jahren ein Umsatz bis zu € 41.400,00 möglich).

Wurde diese Toleranzgrenze einmal in Anspruch genommen, kann von ihr erst wieder im fünften Jahr nach der Anwendung Gebrauch gemacht werden.

Verzicht auf die Befreiung

Der Kleinunternehmer kann auf diese Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten. Das könnte vorteilhaft sein, wenn z. B. hohe Vorsteuerbeträge anfallen würden. Dieser Verzicht ist allerdings bindend für mindestens fünf Jahre.

Unser Tipp: Wenn die Umsätze zu Jahresende beinahe € 30.000,00 betragen und Sie die Befreiung nicht verlieren wollen, kann es Sinn machen, wenn Sie die Umsätze in das Folgejahr verschieben, um den Kleinunternehmerstatus nicht zu verlieren.

Stand: 29. Juni 2016

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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