Seitenbereiche

Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Welche Umsätze sind in die Kleinunternehmergrenze einzubeziehen?

Medizinische Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Medizinische Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Das heißt der Arzt darf einerseits keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und anderseits hat er auch kein Recht auf einen Vorsteuerabzug.

NEU: Einsetzen einer Spirale ist steuerpflichtig.

Umsätze, die nicht aus einer Heilbehandlung stammen, sind jedoch nicht steuerbefreit. Darunter fällt seit Jahresbeginn z. B. auch das Einsetzen einer Spirale im Zusammenhang mit Empfängnisverhütung. Es müssen 20 % Umsatzsteuer abgeführt werden.

Eine steuerfreie Heilbehandlung könnte nur in speziellen Fällen vorliegen, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird.

Kleinunternehmerregelung

Erzielt der Arzt jährlich nicht mehr als € 30.000,00 Umsatz, dann fällt er unter die Kleinunternehmerregelung und seine Umsätze sind wieder von der Umsatzsteuer befreit. Aber wie ist diese Grenze zu berechnen? Das österreichische Recht geht hier nicht konform mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union.

Österreichisches Recht

Nach bisheriger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs sind bei der Berechnung der Umsatzgrenze alle Umsätze einzuberechnen. Es muss daher ein fiktiver Nettoumsatz berechnet werden.

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union

Vom österreichischen Recht abweichend sieht die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU vor, dass nur bestimmte steuerbefreite Umsätze bei der Berechnung der Umsatzgrenze von Kleinunternehmern miteinzurechnen sind.

Nach der Richtlinie sind die Umsätze aus einer ärztlichen Heilbehandlung nicht anzusetzen. Daher wären die Umsätze aus dem Einsetzen von Spiralen zur Empfängnisverhütung nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Der Arzt könnte sich daher auf das Unionsrecht berufen und die Kleinunternehmerregelung geltend machen.

Stand: 27. Mai 2015

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.