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Informationen zum Gutschein-Erstgespräch

In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. Dieses Gespräch dient dem ersten Kennenlernen und beinhaltet keine spezifischen Rechts- und Beratungsleistungen.

Qualitative Steuerberatung in Graz

Vermögenszuwachsbesteuerung bei Kapitalvermögen

Das Budgetbegleitgesetz 2011 ordnet Besteuerung von Kapitalvermögen neu.

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In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Inhalt

Banken sind ab 1.10.2011 verpflichtet, von realisierten Kursgewinnen aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen) und Derivaten (z.B. Zertifikaten) eine Steuer in Höhe von 25 % einzuheben und an den Finanzminister abzuführen.

Im Sinne einer Vermögenszuwachsbesteuerung für Finanzvermögen werden damit nicht nur Einkünfte aus der Überlassung von Kapital wie zum Beispiel Zinserträge, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren sowie aus Derivaten unabhängig von Behaltedauer bzw. Beteiligungsausmaß generell besteuert. Der Vermögenszuwachs wird im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich einheitlich steuerlich erfasst.

Verlustausgleich

Kursverluste im gleichen Jahr können nur im Zuge der Veranlagung und nur mit Kursgewinnen und bestimmten Kapitalerträgen (z.B. nicht mit Sparbuchzinsen) gegengerechnet werden.

Regelbesteuerungsoption

Bei der Veranlagung kann entweder der Abgeltungs-Steuersatz von 25 % gewählt werden oder zur Veranlagung mit der vollen Progression optiert werden. Dies kann bei geringen Einkünften sinnvoll sein. Für jene Einkünfte, für die der 25%ige Steuersatz zur Anwendung kommt, können weder im betrieblichen noch im außerbetrieblichen Bereich Aufwendungen und Ausgaben abgezogen werden.

In Kraft treten

Der neue KESt-Abzug gilt für realisierte Kursgewinne

  • aus Aktien und Fondsanteilen, die ab dem 1.1.2011 erworben und nach dem 30.9.2011 veräußert werden.
  • aus Forderungswertpapieren und Derivaten, die ab dem 1.10.2011 erworben und veräußert werden.

Bei Verkäufen im Privatvermögen bis 30.9.2011 gelten weiterhin die Regelungen der Spekulationsbesteuerung.

Stand: 10. Februar 2011

Über uns
Wir von Schleich, Klein & Partner sind Ihr Steuerberater in Graz. Neben der klassischen Steuerberatung für Klein- und Mittelbetriebe, sind unsere Experten aus Graz auch spezialisiert auf die Betreuung von Vermietern/Immobilieninvestoren, Ärzten sowie Tankstellenbetreibern.

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